Bedingungen Teilnahme Schwimmkurse

Bedingungen für die Teilnahme an Schwimm- und Wassergewöhnungskursen


1. Die Kursgebühren des Anfängerschwimmkurses in Höhe von 100,00 € werden nach Prüfung von der Stadt Neukirchen übernommen.

2. Die Kosten für die Schwimmkurse werden nur diejenigen Kinder übernommen, die ihren Erstwohnsitz Neukirchen haben.

3. Es werden nur die Kosten für einen Anfängerschwimmkurs von der Stadt Neukirchen übernommen.

a. Die Kosten für Aufbauschwimmkurse müssen selbst getragen werden.

b. Die Kosten für Wassergewöhnungskurse sind selbst zu tragen.

4. Der Eintritt ist durch die Eltern der Kinder zu tragen und ist direkt an die Stadt Neukirchen zu entrichten. Die Höhe des Eintritts richtet sich nach den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Schwimmbads.

5. Die Anmeldung erfolgt schriftlich über die Stadt Neukirchen.

6. Die Bestätigung für die Teilnahme an einem Anfängerschwimmkurs erfolgt durch die Stadt Neukirchen.

7. Es werden nur die Schwimmkurse von der Stadt Neukirchen übernommen, wo die Kinder den jeweiligen Kurs vollendet haben bzw. bei Krankheit oder sonstigem Fernbleiben von den Eltern ordnungsgemäß abgemeldet worden sind.

8. Sollte das Kind an dem Kurs aus einem wichtigen Grund (z. B. durch Krankheit) nicht teilnehmen können, bitten wir Sie, die Stadt Neukirchen frühzeitig schriftlich oder mündlich zu benachrichtigen.

9. Sollte die Stadt Neukirchen den Schwimmkurs in Wert von 100,00€ nicht übernehmen, verpflichte ich mich, den Betrag bar an die Stadt Neukirchen zu entrichten.

10. Bevorzugt sollen zunächst die Kinder einen kostenlosen Schwimmkurs erhalten, die eingeschult werden bzw. die Grundschulkinder, die noch an keinem Anfängerschwimmkurs teilgenommen haben. Die Schwimmkurse sollen bei weiteren freien Plätzen mit jüngeren Kindern aufgefüllt werden. Die Kinder sollten mindestens 5 Jahre alt sein.

11. Versäumte Kursstunden können bis zu zweimal nachgeholt werden, sofern eine schriftliche oder mündliche Entschuldigung erfolgte.

12. Bei unentschuldigtem Fernbleiben besteht kein Anspruch die versäumte Kursstunde nachzuholen.

13. Muss eine Kurstunde vom Kursleiter abgesagt werden, wird diese nachgeholt. Sollte eine Kursstunde unverhofft abgesagt werden müssen, so finden sie diese Mitteilung auf der Homepage der Stadt Neukirchen: www.neukirchen.de

14. Begleitpersonen, die sich während der Kursstunde im Badebereich aufhalten wollen, müssen ebenfalls den Badeeintritt entrichten.

15. Grundsätzlich sollten aber keine Eltern während der Kursstunde im Badebereich anwesend sein. In Ausnahmefällen ist dies mit dem Kursleiter abzusprechen.

16. Um den organisatorischen Ablauf des Unterrichtes zu gewährleisten, bitten wir sie rechtzeitig zu Beginn des Unterrichts anwesend zu sein, um Verzögerungen zu vermeiden.

17. Die Kinder werden von den Eltern in der Umkleidekabine umgezogen und vom Kursleiter am vereinbarten Ort abgeholt. Die Kinder werden nach der Kursstunde vom Kursleiter zu den Eltern gebracht.

18. Die Aufsichtspflicht beginnt und endet dort. Eine Aufsichtspflicht im Eingangsbereich, Umkleidebereich sowie in den Duschen besteht nicht.

19. Die Kursteilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Gesundheitliche Einschränkungen sind der Kursleitung in schriftlicher Form mitzuteilen. Die Stadt Neukirchen als Veranstalter haftet nur für Schäden, die diese vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Des Weiteren ist die Hausordnung des Schwimmbades zu beachten.

20. Der Betrag wird vor Beginn des Schwimmkurses an die Kursleiter entrichtet.